Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist der komfortable Weg, den finanziellen Herausforderungen einer Bestattung zu begegnen. Die Sterbegeldversicherung zahlt nach dem Tod des Vertragsnehmers einer
vorher vereinbarte und angesparte Summe an seine Angehörigen aus. Mit diesem Betrag soll nicht nur die eigentliche Bestattung bezahlt werden, idealerweise lassen sich damit auch weitere Kosten für Trauerfeier, Liegezeit oder Grabschmuck begleichen.
Die Ausgestaltung der Sterbegeldversicherung ist auf zwei Arten möglich:
Variante 1:
Versicherung, die sofort in Kraft tritt, dafür an die Beantwortung standardisierter Gesundheitsfragen gebunden ist.
Variante 2:
Versicherung, ohne Gesundheitsfragen, die dafür aber an eine bis zu 36 monatigen Wartezeit gebunden ist.
Entweder in Form einer Versicherung, die sofort in Kraft tritt, dafür an die Beantwortung standardisierter Gesundheitsfragen gebunden ist. Wer hingegen sicher ist, die Sterbegeldversicherung nicht in nächster Zukunft zu benötigen, kann auch eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen, die dafür an eine bis zu dreijährige Wartezeit gebunden ist.
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Mit unserer unabhängigen Bestattungsvorsorge können Sie zusätzlich auch organisatorisch für Ihre Bestattung vorsorgen und Ihre Bestattungswünsche festlegen. Unsere Vorsorgedokumente und Checklisten helfen Ihnen bei der Erstellung von Verfügungen und Vollmachten für den Notfall.
Eine optimale Bestattungsvorsorge umfasst im Idealfall drei wesentliche Aspekte:
1.) eine Bestattungsverfügung
2.) eine Sterbegeldversicherung
3.) einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter Ihres Vertrauens
Sorgen Sie selbstbestimmt vor und schützen Ihre Angehörigen vor unerwartet hohen Bestattungskosten. So bleiben Sie in guter Erinnerung!
Gut zu wissen:
Rücklagen für die Bestattung – dazu zählen sowohl die Sterbegeldversicherung als auch der Vorsorgevertrag – sind pfändungssicher und können als „Schonvermögen“ nicht vom Staat angetastet werden, selbst wenn der Betroffene Sozialhilfeleistungen erhält.
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