GKV – Krankenkassenvergleich
Seit 1. Januar 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragsautonomie zumindest teilweise zurückgewonnen. Über den allgemeinen Beitragssatz hinaus dürfen sie Zusatzbeiträge erheben, die die Kassenmitglieder in vollem Umfang allein tragen müssen. Fast alle Kassen haben dies getan, wenn auch in ganz unterschiedlicher Weise um optisch gut dazustehen. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich.
Die Zusatzbeiträge und spezielle Leistungen unterscheiden sich stark.
Ein Vergleich der Beitrage und Leistungen lohnt sich.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bisher größtenteils der Versuchung widerstanden, niedrige Beiträge durch gekürzte Leistungen zu finanzieren. Dennoch müssen Kassenpatienten beides fest im Blick haben.
In welchen Bereichen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen denn überhaupt?
Zunächst einmal: ca. 95% der GKV-Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt.
Die Grundleistungen – das sind ca. 95% – sind einheitlich vorgegeben und bei jeder Krankenkasse verpflichtend identisch. Somit geht man beim Wechsel der Krankenkasse niemals ein Risiko ein, wichtige Leistungen nicht mehr zu erhalten!
Unterscheiden können sich gesetzliche Krankenkassen dennoch in vielen Bereichen. Deshalb ist ein Krankenkassenvergleich über unser Portal immer sinnvoll. Zumal Sie nicht nur die Beiträge, sondern auch wichtige Leistungspunkte in unserem Vergleich gegenüberstellen können.
Folgende Punkte sollten Sie für Ihre Entscheidung berücksichtigen und auswerten:
- Beitragssätze
- Wahltarife, z.B. für Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Bonus- und Vorteilsprogramme, bei denen mehrere hundert Euro pro Versichertem und Jahr ausgezahlt werden können
- Individuelle Gesundheitsförderung wie z.B. TaiChi, QiGong, Yoga, etc.
- Naturheilverfahren wie z.B. Homöopathie oder Osteopathie
- Zusatzleistungen über das gesetzliche Maß hinaus, z.B. für Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege
- Auslandsreisen wie z.B. ein Auslandsnotfallservice
- Zahnbereich wie z.B. kostenlose Professionelle Zahnreinigung
- Verbesserte Versorgungsformen bei schweren Krankheiten wie z.B. Krebs, Rückenleiden, Migräne, Depression, Demenz und vielem mehr
Wichtig: Keine Angst vor der Kündigung Ihrer Kasse! Sie gehen kein Risiko ein, wenn Sie die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse aussprechen: Denn, weisen Sie nicht bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft eine neue Kranken- kasse nach, sind Sie automatisch weiter in der bisherigen Kasse versichert! Vergessen Sie bitte nicht, dass die Kündigungsfrist einer Gesetzlichen Krankenkasse zwei volle Monate zum Monatsende beträgt. Beispiel: Kündigung am 15.01 – Wechsel zum 01.04.
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