Willenserklärung bei COVID-19 Erkrankung

RECHTZEITIG – SELBSTBESTIMMT – VORSORGEN



Was passiert, wenn mir etwas passiert?
Bestimmen Sie mit einer speziellen Willenserklärung bei COVID-19 Erkrankung selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2) Erkrankung

COVID-19 hält die ganze Welt in Atem. Es gibt kaum noch ein anderes Gesprächsthema. Unabhängig von den Auswirkungen auf Ihre finanzielle Planung gilt es, Sie auch bei dem Thema Gesundheit zu unterstützen.

Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem:

Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht?

Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.


Demzufolge stellen sich viele Menschen die Frage:


Willenserklärung COVID-19 Erkrankung für Behandlungssicherheit

Was passiert mit mir, wenn ich an Corona erkranke?
Bin ich richtig abgesichert?
Habe ich alles so geregelt, dass ich im Krankenhaus bestmöglich behandelt werden kann?


Infolge der möglicherweise steigenden Zahlen der zur Intensivbehandlung benötigten Ressourcen wurde ein Handlungsleitfaden verabschiedet, der als Hilfestellung für die behandelnden Ärzte dient.
Ein wichtiger Punkt dieses Leitfadens ist die Klärung, ob der Patient in eine intensivmedizinische Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 eingewilligt hat bzw. ob er dies mutmaßlich getan hätte.
Die mögliche Grundlage hierfür ist eine Patientenverfügung oder eigenständige Willenserklärung mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Intensivbehandlung inklusive aller dazu notwendigen medizinischen Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung.


Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten.


Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus?

Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende spezielle Willenserklärung bei COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.


In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen!


Auch bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung ist diese spezielle Willenserklärung bei COVID-19 Erkrankung ergänzend anzuraten.


COVID-19 spezielle Willenserklärung für Behandlungssicherheit

IN 5 SCHRITTEN ZU IHRER PERSÖNLICHEN COVID-19 WILLENSERKLÄRUNG

Sie müssen nur folgendes tun:

1.) Klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

Es öffnet sich eine Informationsseite – dort erhalten Sie alle Informationen rund um die spezielle Willenserklärung bei COVID-19 Erkrankung.


2.) Wenn Sie die Willenserklärung für sich erstellen möchten, registrieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Jetzt handeln“


3.) Jetzt kann Ihre persönliche Corona-Willenserklärung erstellt werden.


4.) Die fertige Willenserklärung ausdrucken, Ort und Datum eintragen und unterzeichnen. Das Schriftstück im Original sicher und auffindbar verwahren.


5.) Es empfiehlt sich, die nächsten Verwandten oder nahe Freunde darüber zu informieren, dass eine solche Willenserklärung existiert.


Dieser Service steht Ihnen natürlich kostenfrei zur Verfügung!

Gern können Sie den Link auch an Ihre Familienangehörigen, Freunde oder Kollegen weiterreichen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich und Ihre Familie ab!


EXPERTEN-TIPP – ACHTUNG – WICHTIG:
Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen in diesen schwierigen Zeiten alles Gute!


Dies ist ein kostenfreier Service unseres Partners im Bereich Vorsorge-/Patientenverfügung: der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


Wer ist die Deutsche Vorsorgedatenbank AG?

Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG wurde im Juli 2013 gegründet. Das Eigentümergeführte Unternehmen mit Sitz in Meerane ist spezialisiert auf die Vermittlung rechtssicherer, individuell erstellter Vollmachten und Verfügungen ebenso wie die von Testament Entwürfen und Unternehmervollmachten und arbeitet bundesweit mit ausgewählten Kooperationspartnern aus der Finanzdienstleistungsbranche
zusammen. Auch zahlreiche große Versicherungsunternehmen und Verbände nutzen die Dienstleistungen rund um die persönliche Notfallplanung.


COVID19 Willenserklärung

JETZT hier zu IHRER KOSTENFREIEN COVID-19 WILLENSERKLÄRUNG


Weitere Informationen:

Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.

Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

Das müssen Sie Lösen:
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.


Die Lösung zu Ihrer Sicherheit:

Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.


Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

– Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

– Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

– Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.


JETZT HANDELN:
Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung
kostenfrei – schnell – selbstbestimmt
Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

EXPERTEN-TIPP: ACHTUNG – WICHTIG:
Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.


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