Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Wichtiger Hinweis zur bevorstehenden Corona (COVID19) – Impfung


Jetzt prüfen:


Impfschadenschutz über Ihre Unfallversicherung versichert?

Wer wird zuerst gegen das Coronavirus geimpft? Das Thema Corona-Schutzimpfung beschäftigt aktuell viele Menschen.

Am 21. Dezember könnte die Europäische Arzneimittel-Agentur für die Zulassung eines Corona-Impfstoffs grünes Licht geben. In dem Fall soll 24 bis 72 Stunden später in den deutschen Impfzentren mit dem Impfen begonnen werden.

Viele Menschen werden sich in den nächsten Wochen und Monaten mit einem neuartigen Impfstoff gegen Corona impfen lassen. Nicht alle mit einem guten Gefühl dabei.

Denn, wie bei jeder Impfung können Nebenwirkungen und sogar Folgeschäden auftreten. Doch wer haftet und kommt dann für die finanziellen Schäden auf? Wie man lesen konnte hat sich die Pharmaindustrie gegen mögliche Schadenersatzleistungen aufgrund Folgeschäden durch die Impfung befreit. Genaues weiß man jedoch nicht.

Gehen Sie jetzt auf Nummer sicher und prüfen Ihre Unfallversicherung auf Impfschadenschutz mit offener Erkrankungsliste.

Oder, wenn Sie bis jetzt noch kein Fan einer Unfallversicherung waren, nutzen Sie jetzt noch Ihre Chance und erhalten Sie sich ein kleines Stück Sicherheit – mit einem Impfschadenschutz über eine Unfallversicherung!

Denn in vielen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung sind:

Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt!


Doch wussten Sie, dass bei sehr vielen Versicherern gar kein Impfschaden versichert und bei anderen der Impfschaden auf bestimmte Krankheiten begrenzt ist?

Eine Absicherung im Vorhinein spezifisch benannter Krankheiten ist bei einem sehr schnell zugelassenen, neuen Impfstoff aber aus unserer Sicht nicht opportun.


Daher haben wir für Sie die Tarife der Versicherungsunternehmen auf Impfschadenschutzversicherung inklusive offener Erkrankungsliste gecheckt!

Denn darauf kommt es aus unserer Sicht jetzt an.


Welche Versicherer in Ihren Produkten Impfschäden entsprechend absichern erfahren Sie über uns kostenfrei. Jetzt Anfragen!


Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage, bitten wir sie Ihre Anfrage vorab per Mail zustellen:

coronaimpfschutz@versicherungsvergleich-minden.de


Wir melden uns bei Ihnen innerhalb eines Tages und garantieren eine schnelle Lösung.



Die Private Unfallversicherung

Vor Unfällen ist niemand sicher. Im schlimmsten Fall können sie die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen und stellen ein finanziell großes Risiko da. Eine private Unfallversicherung sichert sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Die Unfallversicherung sichert sie in Form einer Kapitalleistung oder auch einer monatlichen Rente ab. Gute Versicherungen sind bereits ab 100 Euro im Jahr erhältlich.

Der kostenlose, unverbindliche Vergleich auf unserer Homepage listet Ihnen sekundenschnell passende Angebote entsprechend Ihrer Angaben auf. Der Online-Rechner zeigt Ihnen die Tarife der Versicherungsgesellschaften inklusive aller wichtigen Vertragsdetails übersichtlich an. Haben Sie ein ansprechendes Angebot gefunden, können Sie über uns sofort einen Unfallversicherungsvertrag anfordern, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.


Privatkunden Versicherungen UV

Was leistet die private Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte durch einen Unfall derart schwer verletzt werden, dass eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen folgen: längere Konvaleszenz, geistige und / oder
körperliche Beeinträchtigungen, Vollinvalidität, Tod. Der Tarif beinhaltet eine Einmalleistung und auf Wunsch ab einem gewissen Invaliditätsgrad auch eine Rente.

Zu den möglichen Leistungen gehören:

  • medizinische Erstversorgung,
  • Krankenrücktransporte (auch aus dem Ausland),
  • Bergungskosten,
  • Heilbehandlungen,
  • Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Schmerzensgeld,
  • Betreuungskosten,
  • barrierefreier Umbau der Wohnung,
  • Umschulungen bei Berufsunfähigkeit und kosmetische Behandlungen.

Wann ist ein Unfall, eigentlich ein Unfall?


Private Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell passiert

Definition:


Ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches die Leistungsfähigkeit und Gesundheit (dauerhaft) schädigt.


Private Unfallversicherung
Vor finanziellen Folgen schützen

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Unfälle mit Invaliditätsfolge bis hin zur Vollinvalidität sind nicht nur traumatisch für alle Beteiligten, sondern haben auch weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Kosten für Pflege und Rehabilitation bei parallelem Verdienstausfall sind für die meisten schwer zu verkraften. Insbesondere dann, wenn die oder der Unfallgeschädigte vorher Hauptverdiener(in) der Familie war und keine andere finanzielle Absicherung vorhanden ist. Zusätzlich kommen oft hohe Kosten durch Umbauarbeiten an Haus oder Wohnung hinzu um in der gewohnten Umgebung wieder normal Lebensfähig zu sein.

Ob der Abschluss einer Unfallversicherung für Sie und Ihre Lieben eine Alternative ist oder andere Versicherungen sinnvoller erscheinen, hängt jedoch von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.

Nutzen sie für eine erste Einschätzung gern unsere kostenfreie, digitale Bedarfsanalyse.

Grundsätzlich sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, wenn Ihre Familie von Ihnen als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener finanziell abhängig ist. Auch wenn Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen besonders risikoreichen Beruf ausüben, ist eine Unfallversicherung eine Überlegung wert. So besteht bei Dachdeckerinnen und Dachdecker statistisch betrachtet ein höheres Berufsunfallrisiko als bei Büroangestellten.

Da es insbesondere für Handwerker wie z.B. Dachdecker teuer und auch nicht einfach ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, kann eine Unfallversicherung eine gute, erste Alternative zu einem überschaubaren Preis sein. Arbeiten Sie selbstständig, fallen bei einem Arbeitsunfall mit Folgeschäden zudem auch die (geringen) Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung weg.

Auch riskante Hobbies erhöhen die Unfallgefahr, etwa Extremsportarten wie Motorradsport, Kitesurfen, Skifahren oder Freeclimbing. Generell kann man eine Unfallversicherung auch für den Nachwuchs, für Seniorinnen, Senioren, die ganze Familie oder Gruppen abschließen.


Besonders Handwerkern, Familien und Selbstständigen empfehlen wir sich unabhängig beraten zulassen. Um die optimalen Bausteine zur persönlichen Absicherung herauszufinden.


Wann lohnt sich ein Wechsel der Unfallversicherung?

Ob sich ein Wechsel der Unfallversicherung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Sinnvoll könnte es sein, wenn:

  • sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie weitere Personen und Risiken versichern möchten (beispielsweise ein weiteres Kind oder ein neues Hobby).
  • Sie den Eindruck haben, dass Sie bei Ihrem Unfallversicherer zu viel zahlen.
  • Qualität und Versicherungsumfang nicht Ihren Wünschen entspricht.
  • Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der der Geltungsbereich noch nicht so weit gefasst ist wie bei vielen neuen Tarifen.
  • Wenn Sie eine besonders alte Unfallversicherung haben, bei der die Deckungssummen und Progression nicht mehr der aktuellen Finanzlage entspricht.

In solchen Fällen lohnt es sich, verschiedene Unfallversicherer zu vergleichen, denn zwischen einzelnen Anbietern gibt es große Qualitäts- und Preisunterschiede. Nicht immer ist eine teure Versicherung auch die beste. Bevor Sie wechseln, sollten Sie jedoch eine verbindliche Zusage eines neuen Anbieters haben.

Unfallversicherer sind nicht verpflichtet, Sie als Kunden aufzunehmen. Bei Vorerkrankungen, riskanten Hobbies oder beruflichen Tätigkeiten können Interessenten abgelehnt werden.


In nur 2 Minuten zum Vergleichsergebnis



Wichtig ist der nahtlose Wechsel ohne Versicherungslücke, damit Sie im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dastehen. Auch müssen Sie natürlich die Kündigungsfristen des alten Anbieters beachten.

Kündigungsfristen der privaten Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres regulär kündbar – es sei denn, Ihre Vertragslaufzeit beträgt mehr als ein Jahr, dann können Sie erst zum Ende dieser Laufzeit kündigen. Die Kündigungsfristen betragen meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres oder der Laufzeit, genaue Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag. Kündigen Sie nicht, wird der Vertrag stillschweigend und automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Sonderkündigungsrecht bei der Unfallversicherung

In einigen Fällen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht für je einen Monat, dieses besteht, wenn:

  • der Versicherer die Beiträge trotz gleichbleibender Leistungen erhöht
  • ein Schadenfall reguliert wurde – unabhängig davon, ob die Regulierung zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist oder nicht. Hier hat auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht.

Bei einem Schadenfall sollten Sie allerdings erst kündigen, wenn Sie die Leistungen der Unfallversicherung komplett ausgeschöpft haben. Sind die Spätfolgen eines Unfalls beispielsweise noch nicht absehbar und erwarten Sie nach einem ersten Vorschuss weitere Zahlungen, sollten Sie mit der Kündigung noch warten.


Experten-Tipp:

„Versenden Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen stets schriftlich und per Einschreiben, damit Sie belegen können, dass Sie sich an die Fristen gehalten haben. Als Kündigungsdatum zählt dabei in der Regel nicht das Versanddatum, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Unfallversicherer eintrifft.“

Quelle: C. Mackenstedt – Versicherungsmakler – versicherungsvergleich-minden.de

Sonderfall bei der kapitalbildende Unfallversicherung (Kombinierte Unfall- und Lebensversicherung)

Bei einer Unfallversicherung mit integrierter Lebensversicherung gelten besondere Regelungen. Damit das Kapital aufgebaut werden kann, sind die Laufzeiten weitaus länger als bei der regulären Unfallversicherung.
Vorzeitig kündigen kann man meist nur mit finanziellen Verlusten.

Tritt der Leistungsfall ein, erhalten Sie zwar die vereinbarte Unfallversicherungssumme, damit Sie aber auch die Lebensversicherung ausgezahlt erhalten, müssen Sie die Unfallversicherungsbeiträge
bis zum Vertragsende weiter zahlen.


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