Private Haftpflichtversicherung

PHV Vergleich 2020

Knapp 45 Millionen Haftpflichtversicherungsverträge gibt es laut Statista.de in Deutschland (Stand 2015). Kein Wunder, die Versicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber dennoch ein Muss. Und vor allem bekommt man schon für weit weniger als 100 Euro im Jahr eine sehr gute Private Haftpflichtversicherung.
Neue Tarife sind oftmals besser ausgestattet als Altverträge, stellte test.de fest. Selbst wer schon eine Haftpflichtversicherung hat, profitiert deswegen möglicherweise von unserem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich.


Private Haftpflichtversicherung

Beispielrechnung: Single ohne Kinder, Alter: 45 Jahre, Öffentl. Dienst, LZ: 3 Jahre, Vorschäden: 0, Selbst-behalt: 0,- €, VS: ab 10 Mio. €


Unser Spartarif: 27,-€ im Jahr

Der teuerster Anbieter im Vergleich verlangt über 100,-€ mehr.

Quelle: versicherungsvergleich-minden.de – PHV Vergleich 02/2020

Was genau versichert die Private Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich bei Dritten verursachen: Bei der Renovierung wird die Wasserleitung beschädigt, man stolpert im Laden und zerstört antikes Geschirr, der Einkaufswagen macht sich auf dem Supermarktparkplatz selbstständig und bringt eine Seniorin zu Fall – in diesen Fällen ist die Haftpflicht gefragt.
Erhalten Sie von Dritten eine Schadenforderung, dann prüft die Versicherung für Sie deren Ansprüche. Werden die Forderungen abgewiesen und daraufhin gerichtlich angefochten, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch die Gerichtskosten. Insgesamt unterscheidet man zwischen Vermögen-, Sach- und Personenschäden.

Hat man keine Haftpflichtversicherung, muss man jedwede Schäden aus eigener Tasche zahlen.

Da die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungs-summen für den Einzelnen auf der Hand. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab. Hat man nicht genügend Kapital zur Verfügung, müssen dafür auch zukünftige Einnahmen aus einem Erbe oder Lottogewinn zur Schadenabzahlung genutzt werden.

Wer eine Haftpflichtversicherung abschließen sollte

Jede volljährige Person, die nicht mehr über die Eltern versichert ist, sollte eine Haftpflichtversicherung haben, damit sie im Ernstfall nicht lebenslang für einen versehentlich verursachten Schaden aufkommen muss.


Experten-Tipp:

Bevor Sie einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung abschließen, sollten sie unbedingt einen Vergleich machen, denn einzelne Anbieter unterscheiden sich bezüglich Qualität, Leistungen, Tarifen und Preisen stark.
Eine Haftpflichtversicherung ist schon für weit unter 100 Euro pro Jahr erhältlich. Einfluss auf die Beitragshöhe haben Alter, Familienstand, etwaige Schadenleistungen in der Vergangenheit, der Berufsstand und natürlich die gewünschten Vertragsbausteine und Tarifdetails. Insgesamt ist der Versicherungsschutz im Verhältnis zum niedrigen Beitrag allgemein relativ umfangreich. Deshalb empfiehlt es sich, lieber jährlich ein paar Euro mehr zu zahlen, um dadurch den Schutz noch wesentlich zu erweitern.

Haftpflichttest 02.2020 – versicherungsvergleich-minden.de

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Wer eine Haftpflichtversicherung abschließen sollte

Jede volljährige Person, die nicht mehr über die Eltern versichert ist, sollte eine Haftpflichtversicherung haben, damit sie im Ernstfall nicht lebenslang für einen versehentlich verursachten Schaden aufkommen muss. Die Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber in keinem Haushalt fehlen und ist sehr günstig. Man erhält sie bereits für einen Jahresbetrag im niedrigen zweistelligen Bereich.

Für Familien oder Singles mit Kindern, für Lebensgemeinschaften und Ehen gibt es besondere Kombi-Tarife. Kinder können bei den Erziehungsberechtigten mitversichert werden – das gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Der Schutz gilt, solange die Kinder mit den Eltern im gleichen Haushalt leben. Haben Kinder bereits eine eigene Unterkunft, aber ihre erste Ausbildung, das erste Studium, den Wehr- oder Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen und sind nicht Teil einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, können sie in der Regel ebenfalls noch über die Eltern versichert werden. Vorsicht: Einige Versicherer haben Sonderklauseln, die die Mitversicherung der Kinder bis auf ein gewisses Lebensalter begrenzen, prüfen Sie also bei Bedarf die Vertragsdetails.

Kinder, die eine geistige oder körperliche Behinderung haben, können bei ihren Eltern unabhängig vom Alter solange mitversichert werden, wie sie im gleichen Haushalt leben. Wohnen Sie aber beispielsweise in einem Pflegeheim oder in einem eigenständigen Haushalt, dann ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet.

Kinder, die jünger sind als acht Jahre, gelten als nicht schuldfähig. Verursachen sie einen Schaden, dann können sie dafür nicht finanziell belangt werden. Es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr volljähriges Kind noch über die Familien Haftpflicht-versicherung versichert ist, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Was genau versichert die Haftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich bei Dritten verursachen: z.B.:

  • Bei der Renovierung wird die Wasserleitung beschädigt,
  • man stolpert im Laden und zerstört antikes Geschirr,
  • der Einkaufswagen macht sich auf dem Besucherparkplatz selbstständig und bringt eine Seniorin zu Fall

Erhalten Sie von Dritten eine Schadensforderung, dann prüft die Versicherung für Sie die Ansprüche. Werden die Forderungen abgewiesen und daraufhin gerichtlich angefochten, dann übernimmt die
Haftpflichtversicherung gegebenenfalls auch die Gerichtskosten. Insgesamt unterscheidet man zwischen Vermögen-, Sach- und Personenschäden.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind mit einer geringeren Summe versichert als die anderen beiden Varianten. Ein Vermögenschaden kann etwa ein Einkommensausfall aufgrund einer Verletzung sein. Ein anderes Beispiel wäre, wenn eine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens nicht wie geplant vermietet werden kann.

Sachschäden

Sachschäden beziehen sich auf das gesamte Eigentum von Personen oder Institutionen. So etwa auch Gebrauchsgegenstände und Bekleidung, aber auch öffentliche Straßen und Gebäude.

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn ein anderer verletzt, vergiftet oder getötet worden ist. Es ist schlimm genug, mit Selbstvorwürfen zu leben, wenn Dritte durch das eigene Handeln zu Schaden kommen, selbst wenn dies unabsichtlich geschehen ist. Wenn man keine Haftpflicht-versicherung hat, können dazu noch hohe Geldforderungen folgen – etwa für Rehabilitationsmaßnahmen oder den behindertengerechten Umbau einer Immobilie.

Ohne Haftpflichtversicherung, muss man jedwede Schäden aus eigener Tasche zahlen. Hat man nicht genügend Kapital zur Verfügung, müssen dafür auch zukünftige Einnahmen aus einem Erbe oder Lottogewinn zur Schadenbezahlung genutzt werden.


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