Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Was ist Bestat­tungs­vorsorge?

Bestattungs­vorsorge umfasst alle Maßnahmen, die bereits zu Lebzeiten getroffen werden, um die eigenen Vorstellungen zur Beisetzung festzuhalten, Kosten aufzufangen und so die eigenen Angehörigen zu entlasten.


Grabstätte

Eine optimale Bestattungsvorsorge umfasst im Idealfall drei wesentliche Aspekte:

1.) Eigene Bestattungsverfügung

2.) Bestattungskosten kalkulieren & absichern

3.) Vorsorgevertrag mit Bestatter


Um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen so genau wie möglich umgesetzt werden, ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit allen Aspekten der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen.

Je genauer festgelegt ist, was nach dem eigenen Tod geschehen soll, desto besser lassen sich die notwendigen Schritte und möglichen Kosten planen.


Auch regionale Unterschiede bei der Preis- und Grabgestaltung der zuständigen Kommunen spielen eine wichtige Rolle. Mit einer konkret organisierten Bestattungsvorsorge haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Sie schaffen ein transparentes Umfeld und entlasten Ihre Angehörigen.


Bstattungsvorsorge

1.

Bestattungs-verfügung jetzt erstellen

2.

Bestattungs-kosten kalkulieren & absichern

3.

Vorsorgevertrag mit Bestatter schließen

Persönliche Bestattungs-Wünsche rechts-verbindlich sichern

Bestattungs-kosten & Finanzierungs-Optionen ermitteln

Organisatorische Bestattung regeln & die Angehörigen erheblich entlasten


Bestattungsverfügung

1. Bestattungsverfügung

Mit einer Bestattungsverfügung dokumentieren Sie verbindlich, was nach ihrem Tod mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll.

Warum ist eine Bestattungsverfügung sinnvoll?

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und der anstehenden Kosten können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

Angehörige sind für die Bestattung verantwortlich

Sofern Sie keine Willenserklärung über die Bestattung Ihres Leichnams abgeben, entscheiden Ihre Angehörigen, wie Ihnen das letzte Geleit gegeben wird.

Dies beruht auf der sogenannten Bestattungspflicht:

In Deutschland müssen per Gesetz die bestattungspflichtigen Angehörigen Sorge tragen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß bestattet wird.

Bestattungsvorsorge

Die Rangfolge der Bestattungspflichtigen gestaltet sich wie folgt:

1. Ehegatten
2. Lebenspartner
3. Erwachsene Kinder
5. Eltern
6. Großeltern
7. Volljährige Geschwister/ Enkelkinder


Eine Bestattungsverfügung schafft Probleme und Unsicherheiten bereits zu Lebzeiten aus dem Weg:

Nehmen Sie die Last von den Schultern Ihrer Angehörigen und dokumentieren Sie rechtzeitig, welche Art der Beisetzung Sie sich wünschen und wo Sie Ihre letzte Ruhestätte finden wollen.


Warum Bestattungs-Vorsorge mit uns genau richtig ist!



Betattungskosten kalkulieren

2. Bestattungskosten

Bestattungskosten richtig kalkulieren

Bestattungskosten kalkulieren

Mindestens ca. 4.500 Euro kostet eine Bestattung im Durchschnitt in Deutschland. Die Preise schwanken regional und je nach Ausführung sehr stark.


Eine Übersicht der wichtigsten Posten mit der üblichen, durchschnittlichen Preisspanne einer Bestattung finden sie in unserer Info-PDF:

„Bestattungskosten richtig kalkulieren“


Hier zum kostenfreien Download:


Bestattungskosten richtig absichern

Das gesetzliche Sterbegeld wurde am 01.01.2004 gestrichen. Heute zahlt weder die Krankenkasse, noch der Staat. Jetzt muss jeder selbst entscheiden, welche finanzielle Vorsorge er trifft!

Doch Vorsicht ist bei der Finanzierung geboten. Da es eine Leistung ist, die erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erbracht wird, muss grundsätzlich nicht im Voraus bezahlt werden.
Dass der Bestatter eine Sicherheit für erbrachte Leistungen erwartet, ist jedoch verständlich. Dafür kommen zum Beispiel Sterbegeldversicherungen, die Einzahlung eines festen Betrags
auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder auf ein Treuhandkonto infrage. ACHTUNG: Viele Bestatter kassieren den Betrag auch gern im Voraus.

Davon raten wir ausdrücklich ab.

Denn im Konkursfall könnte das Geld verloren sein. Für jüngere Menschen ist eine Risikolebensversicherung meist die beste Wahl.


Wer seine Angehörigen nach seinem Tod finanziell und organisatorisch entlasten möchte, sorgt schon zu Lebzeiten für den Trauerfall optimal vor. So bleiben Sie in guter Erinnerung!


Doch welche Möglichkeiten gibt es?

* Sterbegeldversicherung


* Sparbuch mit Sperrvermerk


* Treuhandkonto


* Risikolebensversicherung


Bestattungen sind teuer

Bis 2004 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung den Hinterbliebenen eines Verstorbenen ein Sterbegeld als Unterstützungsbeitrag, zuletzt bis Ende 2013 zahlten die Krankenkassen 525 Euro.

Heutzutage bekommen nur noch Angehörige von Beamten Sterbegeld im Rahmen der Beamtenversorgung. Zwar unterstützen vereinzelt auch Unternehmen mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen Angehörige eines Arbeitnehmers im Todesfall, im Normalfall aber müssen die anfallenden Bestattungskosten aus dem Vermögen des Verstorbenen oder eben seiner Familie finanziert werden. Und das gilt auch dann, wenn die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen, etwa weil Sie die Kosten der Beerdigung scheuen und absehbar ist, dass auch der Nachlass nicht dafür ausreichen wird!

Bestattungskosten richtig absichern

Die Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Bestattungskosten ist in den meisten Fällen die beste Wahl.


Bstattungsvorsorge

Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen. Damit sollen die Beerdigungskosten, im Idealfall auch die Kosten für Trauerfeier und Grabpflege gedeckt werden.



Vorsorgevertrag

3. Vorsorgevertrag

Vorsorge­vertrag: Die perfekt geplante Beisetzung?


Kurz auf den Punkt gebracht:

Der Vorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen Person und Bestatter mit dem Ziel, die eigene Bestattung organisatorisch und finanziell bereits im Vorfeld abschließend zu regeln.
Er verbindet die Eigenschaften einer Bestattungsverfügung mit der finanziellen Absicherung der Sterbegeldversicherung, beschränkt den Aufwand aber auf eine eine einmalige Zahlung.
Der Vorsorgevertrag ist eine gute Lösung für alle, die Ablauf und Umfang der eigenen Bestattung bereits zu Lebzeiten vollständig und unwiderruflich absichern möchten.


Der Vorsorgevertrag

Anders als die Bestattungsverfügung ist der Vorsorgevertrag eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen mit dem Ziel, Ablauf und Bezahlung der eigenen Bestattung bereits vor dem eigenen Abschied umfassend zu regeln.

Der Vorsorgevertrag hält nicht nur die Ausgestaltung der eigenen Beisetzung fest, sondern bietet die Möglichkeit, Umfang und Kosten der eigenen Beerdigung direkt mit einem Bestatter zu regeln und die anfallenden Kosten bereits vor dem Tod zu begleichen. Dazu werden alle Einzelheiten der Beerdigung im Voraus geregelt, vertraglich fixiert und bezahlt. Vertragsnehmer und Bestatter legen gemeinsam fest, wie, wo und mit welchen Einzelheiten die spätere Beisetzung erfolgen soll. Die Einzelheiten betreffen etwa Sarg, Grabstein, Trauerrede und Grabschmuck. Auch besondere Arten von Beisetzungen können im Vertrag vereinbart werden, z. B. eine Seebestattung oder eine Naturbestattung in der Schweiz. Das Bestattungsunternehmen erhält den eingezahlten Betrag jedoch nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss, stattdessen wird der Gesamtbetrag üblicherweise auf ein Treuhandkonto eingezahlt, das auch dann Bestand hat, wenn das Bestattungsunternehmen vor Tod und Beisetzung des Vertragsnehmers insolvent geht. Mit dem Eintreten des Sterbefalls erhält das Beerdigungsunternehmen dann Zugriff auf das Treuhandkonto, um die Umsetzung der gemeinsam geplanten Beerdigung zu finanzieren.

Vorsorgevertrag gilt über den Tod hinaus
Naheliegend, aber keineswegs selbstverständlich: Der Vorsorgevertrag hat „transmortale Wirkung“, d.h. alle in seinem Rahmen geschlossenen Vereinbarungen bleiben für den Bestatter bindend, und weil die sog. „Einrede Dritter“ ausgeschlossen ist, können Erben und Angehörige Ablauf und Umfang der Bestattung im Nachhinein nicht ändern. Auch haben sie kein Recht, die getroffenen Vereinbarungen zu unterbinden und etwa die Erstattung des eingezahlten Betrags zu verlangen.


Bestattungsrücklagen gehören zum pfändungssicheren Schonvermögen

Bestattungsrücklagen wie etwa Sterbegeldversicherung und eingezahlte Leistungen für einen Vorsorgevertrag können auch dann nicht von staatlicher Seite eingefordert werden, wenn der Betroffene auf Sozialhilfeleistungen nach SGB XII angewiesen ist. Die Besattungsvorsorge ist Teil des Schonvermögens – das gilt allerdings nur in einem „angemessenen Umfang“. Ist dieser Umfang jedoch gewährleistet, haben Ämter keinen Zugriff auf die hinterlegten Mittel und auch keine Handhabe, Betroffene zur Kündigung des Vertragswerks aufzufordern.


Vorsorgevertrag und Sterbegeld?

Der Vorsorgevertrag bietet zwei wesentliche Vorteile: Er sichert nicht nur Ablauf und Umfang der eigenen Bestattung zuverlässig ab, auch finanziell entlastet er die eigenen Angehörigen vom Moment der Vertragsunterzeichnung. Er ist damit eine vertraglich festgesetzte Verbindung aus Bestattungsverfügung und Sterbegeldversicherung mit dem Vorteil, dass der organisatorische Teil bereits in Händen des Bestatters liegt.

Anders als beim Sterbegeld handelt es sich beim Vorsorgevertrag um einen Festbetrag, der per Einmalzahlung beglichen wird und zweckgebunden ist.

Im Leistungsfall schüttet die Sterbegeldversicherung den vereinbarten Versicherungsvertrag aus. Der Versicherungsbetrag wird direkt an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Allerdings ist es auch möglich, den Betrag direkt einem Bestatter zukommen zu lassen. Einige Versicherer arbeiten heute bereits direkt mit großen Bestattungsunternehmen zusammen und begünstigen Verträge, die so abgeschlossen werden, dass ein angeschlossener Bestatter direkt nach Leistungsfall zum Zuge kommt.

Wer Wert auf eine vollständige organisatorische wie finanzielle Abwicklung der eigenen Vorstellungen zur eigenen Bestattung hat, fährt mit einem Vorsorgevertrag gut.
Wer seinen Angehörigen einen größeren Grad an Gestaltungsfreiheit zugestehen möchte, insbesondere bei der Wahl des Bestatters, braucht nur eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Soll der eigentliche Ablauf der Bestattung klar festgelegt bleiben, kann die Sterbegeldversicherung von einer Bestattungsverfügung flankiert werden. Beide Dokumente können zur Sicherheit auch in einem Notfallordner zusammengeführt werden.


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